Private Internetnutzung am Arbeitsplatz. Ja oder Nein?

geschrieben am: 03.09.2012 von: Christian Wilhelm

Soll die Führungsetage ihren Mitarbeiter die private Internetnutzung am Arbeitsplatz gestatten oder nicht?  In Unternehmen ist das derzeit eine heiß diskutierte Frage. Unter der privaten Internetnutzung versteht man, dass  Mitarbeiter während ihrer Arbeitszeit ihre privaten Mails checken oder sich in sozialen Netzwerken aufhalten sowie Zeitungen online lesen. Für viele Arbeiter ist es sehr verlockend, ihre Arbeitszeit mit der privaten Internetnutzung zu vertreiben. Doch die private Internetnutzung bringt auch negative Aspekte mit sich, vor allem für den Arbeitgeber. Diese werden im fortlaufenden Text beleuchtet sowie diskutiert.

Private Internetnutzung am Arbeitsplatz

Negative Aspekte für den Arbeitgeber bzgl. der privaten Internetnutzung

  • Die Arbeitsleistung der Mitarbeiter sinkt.
  • Der Mitarbeiter schafft die vertraglich festgelegten Arbeitszeiten nicht
  • Mögliche betriebswirtschaftliche Einbußen für den Arbeitgeber.
  • Andere Mitarbeiter werden angestiftet
  • Internetverbindung sowie Computer werden durch mögliche private Downloads stärker belastet.
  • Durch das Herumsurfen im Web sowie das verschicken privater Emails, steigt das Risiko einer Hacker-oder Virusattacke.

Regelung der Internetnutzung

  • Der Chef muss die private Internet-Nutzung nicht dulden.
  • Mitarbeiter haben keinen Rechtsanspruch auf privates Surfen.
  • Auch exisitert kein Rechtsanspruch auf Erledigung persönlicher E-Mails am Arbeitsplatz .

Sie können die private Internetnutzung durch betriebliche Vereinbarungen oder beim Abschluss des Arbeitsvertrages verbieten.

    • Sie haben auch die Möglichkeit ihren Mitarbeitern nur bestimmte Nutzungsformen zu untersagen, z.B. das Benutzen von sozialen Netzwerken.
    • Listen Sie genau auf, was Sie ihren Mitarbeitern gestatten und was nicht und lassen sich das in einem Zusatzvertrag unterschreiben.

Welche Kontrollmöglichkeiten hat der Arbeitgeber?

  • Ist die private Internetnutzung erlaubt, darf der Arbeitgeber ohne Einwilligung des Arbeitnehmers nur in Ausnahmefällen das Surfverhalten kontrollieren.
  • Selbst bei einem Verbot der privaten Nutzung gelten datenschutzrechtliche Bestimmungen, wenn auch eingeschränkt.
  • Der Arbeitgeber darf in diesem Fall stichprobenartig prüfen, ob das Surfen der Arbeitnehmer dienstlicher Natur ist. Er darf Internet- und E-Mail-Verbindungsdaten aber nicht verwenden, um Mitarbeiter systematisch zu kontrollieren.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung von personenbezogenen Nutzungsdaten, wie sie für Internet-Provider obligatorisch ist, ist innerhalb von Unternehmen nicht vorgeschrieben und auch nicht erlaubt.

Fazit:

Falls Sie als Arbeitgeber gegen die private Internetnutzung am Arbeitsplatz sind, dann sollten Sie für eine klare Regelung in Form eines Arbeitsvertrages oder einer Betriebsvereinbarung sorgen. Dies gibt Ihnen eine Handhabe, um gegen unerlaubte Internetnutzung durch ihre Mitarbeiter vorzugehen. Schaffen Sie klare Regeln, die die Voraussetzungen und Grenzen der Nutzung aufzeigen. Dazu gehören u.a:

  • grundsätzliche(s) Erlaubnis/ Verbot der privaten Internetnutzung
  • zeitliche Regelung (wann, wie lange?)
  • Festlegung zulässiger Inhalte/ Dateien/ Programme/ Webseiten oder Tätigkeiten
  • Ermöglichung der Kontrolle und der Auswertung
  • Änderung des Arbeitsvertrag/ Abschluss einer Betriebsvereinbarung / Zusatzvereinbarung

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