Buchhaltung und Buchführung in KMU

geschrieben am: 11.10.2013 von: MANAGER INSTITUT

Buchführung und Buchhaltung sind Kernbereiche des MANAGER INSTITUT und werden in einem eigenen Fachbereich vermittelt. Grundsätzlich gelten für Unternehmen bestimmte Regelungen hinsichtlich der Buchführung. Ob und wie Pflicht zur Buchführung besteht, hängt von der Rechtsform, der Unternehmensgröße sowie von weiteren Faktoren ab.

Unternehmensform und Umsatzgröße entscheiden über eine Buchführungspflicht

In der Buchführung werden sämtliche Einnahmen aus dem Verkauf, alle Zahlungen sowie die Ausgaben für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe oder der Ausgleich von Verbindlichkeiten erfasst. Aber auch Abschreibungen oder vorgenommene Investitionen gehören zu einer ordnungsgemäßen Buchführung, die zeitraumbezogene Vergleiche zwischen Monaten, Quartalen oder Jahren ermöglicht.

Grundsätzlich sind alle Kapitalgesellschaften, eingetragene Kaufleute sowie Unternehmen, die ein Handelsgewerbe betreiben, buchführungspflichtig. Ausgenommen hiervon sind die sogenannten Nichtkaufleute, wie beispielsweise Einzelunternehmen, wenn deren Gewinn im Jahr 50.000 Euro oder der Umsatz 500.000 Euro nicht übersteigt. Ebenso ausgeschlossen sind Einzelkaufleute, die in zwei aufeinanderfolgenden Jahren weniger als 500.000 Euro Umsatz oder weniger als 50.000 Euro Jahresüberschuss erzielten. Auch Freiberufler und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sind nicht buchführungspflichtig, für sie gelten andere Buchführungsgrundlagen.

Auch wenn keine Pflicht zu der Buchführung und somit zur sogenannten doppelten Buchführung besteht und von Gesetztes wegen lediglich eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellt werden muss, erfassen viele Unternehmer freiwillig ihre Geschäftsvorfälle im Rahmen der doppelten Buchführung. Dadurch ist ein besserer und genauerer Überblick über die jeweilige finanzielle Situation des Unternehmens möglich.

Buchführung KMU

Wie erfolgt die praktische Umsetzung?

In der einfachen Buchführung, der EÜR, werden alle Zahlungsströme den jeweiligen Konten zugeordnet. Verbindlichkeiten und Forderungen werden nicht erfasst. Wichtig ist in diesem Zusammenhang das Beherrschen von Buchführungs- und Buchhaltungskompetenzen. KMU haben aufgrund ihrer Personalsituation meist das Problem, dass die gesetzlichen Pflichten die ohnehin begrentzten Kapazitäten zusätzlich belasten. Entsprechende Software, wie beispielsweise von fibunet.de, ermöglicht allerdings eine sehr effiziente Vorgehensweise und ebenfalls die Kombination einer Einnahme-Überschuss-Rechnung mit einer offenen Posten Verwaltung. Dies hat den weiteren Vorteil, dass der nichtbuchführungspflichtige Unternehmer trotzdem einen Überblick über seine Forderungen und Verbindlichkeiten erhält.

In der doppelten Buchführung hingegen werden sämtliche Geschäftsvorfälle auf mindestens zwei Konten gebucht. Entsprechend den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung erfolgt die Buchung entweder auf der Soll- oder auf der Habenseite der Konten. Fast jede Branche besitzt ein eigenes Kontenverzeichnis, den sogenannten Kontenrahmen. Die wohl verbreitetsten Kontenrahmen sind der Kontenrahmen SKR03 und SKR04. Während die einfache Buchführung, also die Einnahme-Überschuss-Rechnung, noch nach entsprechenden Schulungen auch von den Unternehmern selbst erstellt werden kann, sind zur Erstellung eines Jahresabschlusses im Rahmen der doppelten Buchführung umfassende Fachkenntnisse in der Buchhaltung notwendig.

So, wie die Software Sie bei der praktischen Ausführung ihrer Buchführung, Buchführungspflichten und Buchhaltung unterstützt, helfen die Kurse am MANAGER INSTITUT bei der Entwicklung des dafür nötigen Know-Hows.

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